Sicherheit

Sicherheit

In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.

Es ist in allen bisher angepassten Bauordnungen einheitlich festgelegt, dass
  • Schlafräume und
  • Kinderzimmern sowie
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.


Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.

In Niedersachsen gilt:

  • Neu- und Umbauten
    • ab 01.11.2012
  • vorhandene Wohnungen
    • bis 31.12.2015
  • Montage: Eigentümer
  • Wartung: Besitzer

Wenn SIe Fragen haben beraten wir sie sehr gerne!
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