Sicherheit
In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Es ist in allen bisher angepassten Bauordnungen einheitlich festgelegt, dass
- Schlafräume und
- Kinderzimmern sowie
- Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.
In Niedersachsen gilt:
- Neu- und Umbauten
- ab 01.11.2012
- vorhandene Wohnungen
- bis 31.12.2015
- Montage: Eigentümer
- Wartung: Besitzer
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